Vergütung

Vielfach wirkt die Berechnung der Anwaltskosten auf Mandanten nicht transparent und dadurch abschreckend. Oft genügt jedoch schon eine kurze Erstberatung durch einen Rechtsanwalt und ist für den Mandanten meist sogar kostengünstiger als das Hinauszögern der Klärung seines Anliegens.

Wir bieten unseren Mandanten eine erste anwaltliche Beratung an, deren Kosten maximal 190,- EUR betragen. Sollte dieser Termin nicht zur Lösung des Problems ausreichen, werden wir die Kosten der Erstberatung in vollem Umfang auf nachfolgende Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten anrechnen.

Unternehmen mit ständigem Beratungsbedarf bieten wir die Möglichkeit, ein auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dies stellt sich für Unternehmen häufig günstiger dar als andere Abrechnungsmethoden, wie beispielsweise die Abrechnung nach Stundensätzen oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.